Regeländerungen zur Saison 2024/2025

Regeländerungen zur Saison 2024/2025

03.08.2024

 
Informationen zu den aktuellen Regeländerungen


Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen und Präzisierungen zusammengefasst:


Regel 1 - Spielfeld
• Präzisierung, dass das Signal der Torlinientechnologie (GLT), dass ein Tor erzielt wurde, dem Schiedsrichter nicht nur auf seine Uhr durch Vibration und ein optisches Signal, sondern auch auf dessen Ohrhörer/Headset übermittelt werden kann


Regel 3 - Spieler
• Zulassung zusätzlicher, dauerhafter Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung für Wettbewerbsspiele. Das genaue Protokoll ist in den Spielregeln unter „Anmerkungen und Regelvarianten“ zu finden. Laut Entscheidung des DFB Spielausschusses vom 24.05.2024 macht der DFB von dieser Möglichkeit kein Gebrauch und belässt es bei der bisherigen Regelung.
• Ergänzung, dass jedes Team einen Kapitän haben muss, der eine identifizierende Armbinde nach klar definierten Kriterien trägt.


Regel 4 - Ausrüstung der Spieler
• Präzisierung, dass die Spieler für die Größe und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich sind. Nach der entsprechenden Anpassung der Definition von Schienbeinschonern im Glossar wurde diese Information auch in den Regeltext aufgenommen
• Präzisierung der Vorgaben für die obligatorische Kapitänsbinde. Der Teamkapitän muss die vom zuständigen Wettbewerbsorganisator ausgegebene oder genehmigte Armbinde tragen (siehe auch „Allgemeine Regelvarianten“). Laut Entscheidung des DFB Spielausschusses vom 24.05.2024 darf die Kapitänsbinde auch mehrfarbig sein.
• Ergänzung von „Handschuhe“ unter „weitere Ausrüstungsteile“
• Verschiebung des Verweises auf Trainingshosen für Torhüter von „Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung“ in „Weitere Ausrüstungsteile“

Regel 12 - Fouls und sonstiges Fehlverhalten
• Präzisierung, dass Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels, die mit einem Strafstoß geahndet werden, gleich sanktioniert werden wie Fouls bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball.
Vergehen wegen unabsichtlichen, aber dennoch strafbaren Handspiels sind in der Regel auf den Versuch eines Spielers, den Ball regelkonform zu spielen, zurückzuführen. Wird bei solchen Vergehen auf Strafstoß entschieden, sollte der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen (Fouls), bei denen der Spieler versucht, den Ball zu spielen, oder einen Zweikampf um den Ball führt, d. h. es ergibt sich somit eine Reduzierung der jeweiligen Persönlichen Strafe.
Absichtliches Handspiel dagegen, ist weiterhin ein feldverweiswürdiges Vergehen, wenn auf Strafstoß entschieden wird, da es vergleichbar ist mit einem Halten, Ziehen, Stoßen und somit einem Vergehen ohne Möglichkeit, den Ball zu spielen.


Regel 14 - Strafstoß
• Präzisierung, dass ein Teil des Balls die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen muss
• Ergänzung, dass Vergehen von Mitspielern nur geahndet werden, wenn sie den Ausgang des Strafstoßes beeinflussen (gleicher Grundsatz wie für Vergehen d. TW)
Vergehen durch Mitspieler sind insbesondere bei Spielen ohne neutrale Schiedsrichterassistenten schwierig auszumachen und zu regeln. Würde die Regel 14 strikt angewandt, müssten die meisten Strafstöße wiederholt werden. Da aber Vergehen von Mitspielern den Ausgang eines Strafstoßes nur selten beeinflussen (nur wenn der Ball ins Spiel zurückspringt), sollte dafür der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen des Torhüters, d. h., sie werden nur geahndet, wenn sie die Auswirkung des Strafstoßes beeinflussen.


Sonstiges:
Leitlinien für Zeitstrafen (Amateurbereich)
• Überarbeitung der Richtlinien, insbesondere der Ergänzung, dass ein mit einer Zeitstrafe belegter Spieler erst in einer Spielunterbrechung auf das Spielfeld zurückkehren darf.

Kapitänsregelung


Was hat es mit der Kapitänsregelung auf sich?

Es handelt sich um eine Verfahrensweise, dass sich nur der Teamkapitän an den Schiedsrichter oder
die Schiedsrichterin wenden darf, um eine wichtige Entscheidung erklärt zu bekommen.


Ab wann gilt das?
Die Regelung gilt ab sofort – auch für Freundschaftsspiele und in allen Spiel- und Altersklassen. Vor
allem in der Anfangsphase ist es hilfreich, wenn der Schiedsrichter die Mannschaften im Vorfeld der
Partie noch einmal auf die neue Verfahrensweise hinweist.


Was passiert, wenn ein Spieler den Abstand nicht einhält?
Verstößt ein Spieler gegen die Weisung des Schiedsrichters, wird er verwarnt.
Und wenn der Torwart der Kapitän ist?
Dann muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den
Unparteiischen ansprechen kann.


Muss der Schiedsrichter ab sofort mit dem Kapitän diskutieren?
Nein. Die Unparteiischen werden zwar dazu ermutigt, sich offen mit den Kapitänen auszutauschen,
um eine respektvolle Atmosphäre zwischen allen Parteien zu schaffen und eine Vertrauensbasis zu
den Spielern aufzubauen. Protestieren durch Worte oder Handlungen bleibt gemäß Regel 12 der
Fußball-Regeln aber ein verwarnungswürdiges Vergehen, sodass der Schiri nach wie vor eine
Verwarnung aussprechen kann, falls der Kapitän sich zu lautstark oder vehement beschwert.

Welche Ziele werden durch die Regelung verfolgt?
Durch die neue Regelung soll eine zielgerichtete Information an die Mannschaft durch schnelle und
direkte Kommunikation ermöglicht werden – dank klarer Strukturen und Verhaltensvorgaben für alle
Beteiligten. Mehr Transparenz auf dem Spielfeld erhöht die Akzeptanz der Entscheidung. Dass der
Schiri seine Sichtweise nur noch dem Kapitän erklärt und nicht mehr mit allen Spielern diskutiert,
verkürzt die Unterbrechungen und steigert die Netto-Spielzeit.


Wie waren die Praxiserfahrungen bei der Premiere während der Europameisterschaft?
Bei der erstmaligen Umsetzung sorgte die Kapitänsregelung für einen respektvolleren Umgang mit
den Unparteiischen sowie für ein positives Echo in den Medien und der Öffentlichkeit.

  

DFB - STOPP - KONZEPT


Das DFB-STOPP-KONZEPT ist ein durch das IFAB zur Pilotierung herausgegebenes Konzept. Grundlage hierfür war das STOPP-KONZEPT des Württembergischen Fußballverbandes an dem das IFAB Änderungen vorgenommen hat und es nun zusammen mit dem DFB zur Pilotierung ausgeschrieben hat. Der DFB ist hierbei Initiator und Teilnehmer zugleich.


Umsetzung

Es ist eine einheitliche, deutschlandweite Umsetzung geplant. Sie erstreckt sich auf alle Spielklassen des jeweiligen Landesverbands.


Ziel

• Reduzierung von Gewaltvorfällen und Spielabbrüchen


• Unterbrechung von Eskalationsphasen


• Beruhigung aller Teilnehmer


Einsatzgebiet

• Bei sich anbahnenden Eskalationen


•Bei Unsportlichkeiten und Tätlichkeiten die zur Eskalation führen können


• Bei Rudelbildung


• Bei massiven verbalen Anfeindungen von außen


• Bei heftigen Auseinandersetzungen, die die Sicherheit der der Akteure gefährden


Ablauf

Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel. Der Schiedsrichter gibt ein Zeichen, in dem Fall ein Kreuzen der Arme über den Kopf, und zeigt dann mit beiden Armen waagrecht jeweils in die zwei Strafräume. Wird das STOPP-KONZEPT wegen äußerer Einflüsse angewandt, wenn z. B. von Zuschauern Ausschreitungen ausgehen, dann schickt der Schiedsrichter die Teams nicht in ihre jeweiligen Strafräume; hierzu entfällt das Zeigen auf die Strafräume. Dies ist nur der Fall, wenn es um eine Eskalation unter den am Spiel Beteiligten handelt.
Nachdem beide Mannschaften in ihren Strafräumen sind, bittet der Schiedsrichter die Spielführer beider Teams, bei Jugend- und Junioren-Mannschaften die Trainer zu ihm in den Mittelkreis zu kommen. Alle anderen Teamoffiziellen und Auswechselspieler bleiben in der jeweiligen Technischen Zone oder an der Bank. Bei Verstoß erfolgt eine Verwarnung.


Länge der Unterbrechung

Diese bestimmt der Schiedsrichter je nach den Erfordernissen.


Weitere Rahmenbedingungen


Maximal zwei Beruhigungspausen je Spiel sind möglich. Bei jeder weiteren erforderlichen Unterbrechung wird das Spiel abgebrochen. Eine Meldung der Beruhigungspausen muss immer verfasst werden.
Ausgenommen davon sind Vorgänge, die einen sofortigen Spielabbruch nach sich ziehen. Diese Fälle bleiben hiervon unberührt.

 

Leitlinien für Zeitstrafen

Übergangszeit = 1 Jahr - bis zum 1. Juli 2025


Einleitung

Zeitstrafen für bestimmte verwarnungswürdige Vergehen sind im Junioren-, Senioren-, Behinderten- und Breitenfußball zulässig, sofern der nationale Fußballverband, die Konföderation oder gegebenenfalls die FIFA für den fraglichen Wettbewerb seine bzw. ihre Zustimmung erteilt.


Regel 5 - Schiedsrichter


Der Schiedsrichter hat die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel, einschließlich während der Halbzeitpause, der Verlängerung und des Elfmeterschießens, gelbe und rote Karten zu zeigen und, wenn es die Wettbewerbsbestimmungen zulassen, einen Spieler mit einer Zeitstrafe vorübergehend vom Spiel auszuschließen.


Nur gegen Spieler


• Zeitstrafen können nur gegen Spieler (einschließlich Torhütern) ausgesprochen werden, die ein verwarnungswürdiges Vergehen begehen, nicht aber gegen Einwechselspieler oder ausgewechselte Spieler.
Zeichen des Schiedsrichters
• Der Schiedsrichter signalisiert eine Zeitstrafe, indem er dem fehlbaren Spieler die gelbe Karte und dann mit beiden Armen zur Strafbank zeigt, die sich in der Regel in der technischen Zone des betreffenden Spielers befindet.


Dauer der Zeitstrafe


• Für jedes Vergehen dauert die Zeitstrafe gleich lange.
• Die Zeitstrafe sollte 10 Minuten bei einem 90- minütigen Spiel und 5 Minuten bei einem unter 90-minütigen Spiel betragen.
• Die Zeitstrafe beginnt, wenn das Spiel fortgesetzt wird, nachdem der fehlbare Spieler das Spielfeld verlassen hat.
• Der Schiedsrichter sollte in die Zeitstrafe die Zeit einrechnen, die am Ende einer Halbzeit wegen Unterbrechungen (Auswechslungen, Verletzungen, Torjubel etc.) nachgespielt wird.
• Nach Ablauf der Zeitstrafe darf der Spieler von der Seitenlinie aufs Spielfeld zurückkehren, sobald der Schiedsrichter bei der nächsten Spielunterbrechung die entsprechende Erlaubnis erteilt hat.
• Wann ein Spieler zurückkehren darf, entscheidet allein der Schiedsrichter.

• Ein Spieler, der eine Zeitstrafe verbüßt, darf erst nach Ablauf seiner Zeitstrafe ausgewechselt werden (sofern sein Team das Kontingent an Auswechslungen und/oder Auswechselgelegenheiten (sofern zutreffend) noch nicht ausgeschöpft hat.
• Wenn eine Zeitstrafe am Ende der ersten Halbzeit noch nicht abgelaufen ist, muss der Rest zu Beginn der zweiten Halbzeit verbüßt werden (dies gilt auch für eine etwaige Verlängerung).
• Wenn eine Zeitstrafe im Falle einer Verlängerung am Ende der zweiten Halbzeit noch nicht abgelaufen ist, muss der Rest zu Beginn der Verlängerung verbüßt werden.
• Ein Spieler, dessen Zeitstrafe am Ende des Spiels noch nicht abgelaufen ist, darf am Elfmeterschießen teilnehmen, da es dort keine Zeitstrafen gibt.
Aufenthalt während einer Zeitstrafe
• Ein Spieler muss eine Zeitstrafe innerhalb der technischen Zone (sofern vorhanden) oder beim Trainer/technischen Stab seines Teams verbüßen, es sei denn, er hält sich für den weiteren Einsatz warm (wobei die gleichen Bedingungen gelten wie für das Aufwärmen der Einwechselspieler).
Vergehen während einer Zeitstrafe
• Ein mit einer Zeitstrafe belegter Spieler, der während seiner Zeitstrafe ein verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begeht, wird endgültig vom Spiel ausgeschlossen und darf weder ersetzt noch ausgewechselt werden.


System DFB


Zeitstrafen bei bestimmten verwarnungswürdigen Vergehen


• Nur bestimmte verwarnungswürdige Vergehen werden mit einer Zeitstrafe geahndet.
• Alle anderen verwarnungswürdigen Vergehen werden mit einer gelben Karte ohne Zeitstrafe bestraft.
• Ein Spieler, der im selben Spiel zweimal verwarnt wird, wird des Feldes verwiesen, selbst wenn eine oder beide Verwarnungen für ein Vergehen ausgesprochen wurden, das mit einer Zeitstrafe geahndet wurde.
Zeitstrafenvergehen
• Simulieren,
• absichtliches Verzögern der Spielfortsetzung durch das gegnerische Team,
• Unsportliches Protestieren durch verbale Äußerungen oder Gesten,
• unzulässiges Täuschen bei der Ausführung eines Strafstoßes durch den Schützen

 

 Foulspiel  Strafstoß-Regeln *NEU

 

Des Weiteren kontrolliert der Schiedsrichter vor Spielbeginn wieder die Spielberechtigungsliste mit einer Gesichtskontrolle der Spieler, die im Spielbericht für die auszutragende Begegnung aufgeführt sind.

Die Spielberechtigungsliste muss in Papierform oder zur Ansicht auf einem Tablett vorgelegt werden. Das Vorzeigen auf einem Smartphone ist nicht erlaubt.

Der Spielbericht muss ausgedruckt vorliegen.

 

 

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